Empfehlung zur Umbenennung von Doppelbenennungen
Herr Joachim Schmidt, Bezirksverordneter der BVV und stellv. CDU-Fraktionsvorsitzender, hat in einem Kommentar unter anderem folgendes geschrieben:
..die Intention des Antrages im November 2008 anläßlich des AWO-Bundeskongresses die Waldstraße in Minna-Todenhagen-Straße umzubenennen, war vom Ablauf der zeitlichen Fristen von vornherein nur möglich, wenn eine Beschlußfassung in der BVV im Juli erfolgt wäre.
Da dieses so inhaltlich im Antrag zum Ausdruck war eine Ausschußüberweisung wohl zunächst einmal nicht vorgesehen, hätten sich nicht zuvor die Anwohner dagegen geäußert.
Daß die Anwohner vor über 100 Jahren auch keine Möglichkeit hatten die Namensgebung in Waldstraße zu beeinflussen, sondern es nur mit dem Vergleich zu heute ein Beschluß der Gemeindevertretung Johannisthals war, stimmt nicht ganz.
Die Straße wurde vor 116 Jahren angelegt und bekam sofort den Namen Waldstraße. Die Häuser wurden dann nach und nach gebaut. Die Waldstraße war also vor den Menschen da, die sie dann bewohnten und bewohnen.
In der CDU-Fraktion, deren Mitglied ich seit 16 Jahren bin, gab es nie in sämtlichen Fraktionssitzungen Überlegungen welchen Namen die Waldstraße zu bekommen habe. Die Waldstraße hatte für uns immer einen Namen und Umbenennungen galten grundsätzlich als nicht vermittelbar, vor allem bei einer geschichtsträchtigen Straße wie dieser.
Man sollte den schwarzen Peter nicht anderen zuschieben, die mit dem Antrag gar nichts zu tun haben.
Die CDU weiß auch nicht, daß “nach den gesetzlichen Grundlagen eine Unmbenennung vorgenommen werden muß” – im Gegenteil: Die Ausführungsvorschriften zu Straßenbenennungen sind in puncto Straßenumbenennungen zur Vermeidung von Doppelbenennung eine Empfehlung, eine kann-Bestimmung, jedoch kein Zwang….
Wenn also eine rechtzeitige Umbenennung allein schon durch die Zeitverzögerung im November nicht mehr Ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, sollte schon aus diesem Grund von der Umbenennung Abstand genommen werden.
Wir werden auch darüber mit Argusaugen wachen und jede Möglichkeit zur Verhinderung dieser Umbenennung nutzen, zur Not auch mit einer Einstweiligen Verfügung.
Aber ich denke zu diesem Eklat wird es nicht kommen, denn nach Darlegung unserer Argumente für den Namen „Waldstrasse“ in Johannisthal, werden auch die BVV Abgeordneten, die es sicherlich nicht schlecht gemeint haben mit der Umbenennung, nun nach der neuen Sachlage und Kenntnissen der historischen Bedeutung dieser Straße Ihren Antrag am 04.09.2008 im BVV Ausschuß für Bildung und Bürgerdienste zurückziehen.