Waldstrasse in Johannisthal

Allgemeine Infos zur Waldstrasse in Berlin Johannisthal

Förderverein f.d. Heimatmuseum Treptow e.V.

Der Förderverein für das Heimatmuseum Treptow e.V. hat sich vorallem auch vor dem historischen Hintergrund gegen eine Umbenennung der Waldstraße in Johannisthal gewandt.

Nachfolgend eine gekürzte Version des Briefes an den Ausschuss für Bildung und Bürgerdienste, Herrn Sebastian Ebel.

Den Originalbrief können sie hier downloaden.

Straßenbenennung nach Minna Todenhagen, Drs. VI/0797

Sehr geehrter Herr Ebel,
Werte Ausschussmitglieder,

zur Mitgliederversammlung des Fördervereins für das Heimatmuseum Treptow e.V. im Juli 2008 wurde bekannt, dass es von Mitgliedern der BVV Treptow-Köpenick Bestrebungen gibt, die Waldstraße in Johannisthal in Minna-Todenhagen-Straße um zu benennen.
Das rief im Kreise der Mitglieder großes Erstaunen hervor, insbesondere von den Johannisthalern.

Aus den Unterlagen zur Person, die sich in der Porträtsammlung des Vereins zu Treptower Persönlichkeiten befindet geht hervor, dass Frau Todenhagen zwar von 1927 – 1932 und von 1942/3 bis ?? in Johannisthal in der Weststraße wohnte, aber ihr Wirkungsfeld vorrangig in der Zentrale der AWO in Berlin-Mitte und als Leiterin des Erziehungsheimes „Haus Kinderschutz“ von 1929 -1933 und 1945 – 1949 hatte, bis auf eine kurze Zeit als Mitglied der BVV von Treptow in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts…………..

…………..Eine Würdigung von Frau Todenhagen wurde schon 2004 von der BVV Steglitz-Zehlendorf durch das Anbringen einer Ehrentafel an dem Standort des Erziehungsheimes vorgenommen…………..

…………….Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Waldstrasse in Johannisthal historisch besonders wertvoll ist. Sie ist mit der Engelhardtstraße der Zugang zum ersten Motorflugplatz Deutschlands ab 1909 gewesen. Deren 100. Jahrestag der Eröffnung wird 2009 mit einem großen Rahmenprogramm begangen und just zu diesem Zeitpunkt gibt es von der BVV Treptow-Köpenick den Antrag diese Straße um zu benennen. Ist das nicht sehr ungeschickt?
Die Argumentation, dass eine Namensgebung anlässlich des Bundeskongresses der AWO im November 2008 medienwirksam genutzt werden kann lässt den Schluss zu, dass die Namensgebung nur wegen der Medienwirksamkeit erfolgen soll……………….

…………..Fazit: Eine Umbenennung der Waldstrasse in Johannisthal halten wir nicht für sinnvoll, weil…

  • die berufliche Wirkungsstätte von Frau Todenhagen weder in Johannisthal noch in Treptow war, Sie war hier nur kurzzeitig politisch tätig.
  • eine Würdigung ihrer politischen und beruflichen Tätigkeit bereits durch die BVV Steglitz-Zehlendorf im Jahr 2004 erfolgte. Damit ist der Name bekannt.
  • es nicht zu Verwechslungen der bezirklichen Waldstraßen kommt, da diese sehr weit auseinander liegen.
  • die Waldstraße in Johannisthal historische Bedeutung im Zusammenhang mit dem ehemaligen Flugplatz Johannisthal hat.
  • es nicht demokratisch ist erst eine Umbennung zu beschließen und dann erst die Bürger zu befragen.

Mit freundlichen Grüßen

Eberhard Drescher
Vorsitzender

2 Kommentare

  1. Stefan Förster:

    Sehr geehrter Herr Drescher,

    mit großer Verwunderung habe ich soeben Ihr Schreiben zu o.g. Thematik gelesen, dass Sie an die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Bürgerdienste – und somit auch an mich – geschickt haben.

    Möglicherweise ist Ihnen die Gesetzeslage einschließlich der damit einhergehenden
    Rechtssprechung nicht bekannt, weshalb ich diese hiermit erläutern möchte.

    In den Ausführungsvorschriften des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung, zuletzt
    in der Fassung vom 29.11.2005) heißt es im Abschnitt 2 (2) a wörtlich: „Wiederholungen
    von Straßen sind im Laufe der Zeit durch Umbenennungen zu beseitigen.“ Es handelt
    sich hier also nicht um eine Laune der Politik, sondern um eine Aufgabe des Gesetzgebers.

    Es ist daher unerheblich, ob die Ortsansässigen eine Verwechslungsgefahr erkennen oder nicht. Entscheidens ist, dass im Sinne einer klaren und unmissverständlichen Orientierung jeder Straßenname in Berlin nur einmal vorhanden sein soll. Neben Taxiinnung und Paketzustellern haben die Rettungsdienste schon mehrfach darauf
    hingewiesen. Auch in unserem Bezirk gab es schon Todesfälle, weil es durch gleich-
    lautende Straßennamen zu einem späten Eintreffen von Rettungskräften infolge von
    Verwechslungen kam.

    Diese entsprechenden Vorschriften wurden auch bei der Umbenennung der Kochstraße in Mitte in „Rudi-Dutschke-Straße“ sowohl vom Verwaltungs- als auch letztinstanzlich vom Oberverwaltungsgericht ausdrücklich anerkannt. So heißt es wortwörtlich im Urteil (VG 1 A 76.06 vom 9. Mai 2007): „Die Benennung öffentlicher Straßen nach § 5 Berliner Straßengesetz hat vorrangig eine Orientierungsfunktion. Diese Orientierungsfunktion wird durch die mehrfache Verwendung des gleichen Straßennamens beeinträchtigt. Deshalb darf nach Nr. I 2 a AV Benennung jeder Straßenname in Berlin nur einmal vorkommen.“

    Auch über die Frage, inwieweit ein direkter Bezug einer Persönlichkeit zur Straße geben
    muss, äußert sich das Gericht: „Zunächst ist festzuhalten, dass den Behörden ein sehr
    weites Ermessen zusteht bei der Frage, welche Persönlichkeiten sie für ehrenwürdig
    halten. Als Personen, die sich um das demokratische Gemeinwesen in herausragendem
    Maße verdient gemacht haben, kommen auch Wissenschaftler, Künstler, Schauspieler
    und Sportler in Betracht. Ein biografischer oder zeithistorischer Bezug der Persönlichkeit
    zum Ort, der nach ihr benannt werden soll, braucht nicht zu bestehen.“

    Demnach ist es nicht erheblich, ob Minna Todenhagen in der Waldstraße gewohnt hat.
    Sie würde eine Ehrung im Sinne des gesamten Bezirks erfahren – und der besteht
    immerhin aus etwa 235 000 Bürgerinnen und Bürgern. Besonders enttäuscht bin ich
    aber darüber, dass Sie die berufliche und persönliche Leistung Minna Todenhagens
    offenbar nicht richtig zu würdigen wissen.

    Ihre Behauptung, sie seit nur kurz politisch tätig gewesen, offenbart eine merkwürdige
    Beurteilung des vorhandenen Zahlenmaterials. Immerhin hatte Minna Todenhagen über 14 Jahre vom Wähler legitimierte Mandate wahrgenommen, davon sieben Jahre in der Gemeindevertretung Treptow bzw. der späteren BVV und sieben Jahre als Stadtverordnete. Auch für die heutige Zeit ist dies ein langer Zeitraum, den viele
    Verordnete/Abgeordnete nicht erreichen. Ihr politisches Wirken bezog sich eindeutig
    auf den früheren Bezirk Treptow, wo sie in vielfältiger Form kommunalpolitisch
    tätig war. Auch als Stadtverordnete verlor sie die Interessen ihres Heimatbezirks
    nicht aus dem Blick. Von den heutigen Bezirksverordneten sind ebenfalls sehr
    viele außerhalb des Bezirks politisch tätig.

    Neben den Leistungen in der Sozialpolitik lag unstrittig ein Schwerpunkt Minna
    Todenhagens in ihrer kommunalen Arbeit und Verankerung vor Ort. Von daher ist eine Straßenbenennung nach ihr in Treptow-Köpenick auch angemessen. Unabhängig davon, dass wir nicht für Initiativen in Steglitz-Zehlendorf zuständig sind und den Kolleginnen und Kollegen dort auch keine Ratschläge geben werden,
    könnte man eher fragen, wieso eine weitere Ehrung dort erfolgen soll, wo die
    Bezugspunkte zu Minna Todenhagen doch weitaus geringer sind, als hier bei uns im Bezirk. Zudem ist eine Verteilung von Ehrungen über die Stadt keine Seltenheit, unlängst wurde auch Marie Juchacz mit einer Gedenktafel an ihrem
    Wohnhaus in Köpenick-Nord geehrt, obwohl eine Straße nach ihr in Neukölln benannt ist.

    Zudem gehört Minna Todenhagen zu den von den Nationalsozialisten verfolgten
    Stadtverordneten, ist auch auf dieser Auflistung im Roten Rathaus ausdrücklich
    erwähnt. Schon dieser Umstand sollte eine besondere und zusätzliche Ehrung wert sein. Außerdem sollte gewürdigt werden, dass das soziale und politische Engagement einer Frau zur damaligen Zeit eine Seltenheit war.

    Zur Frage, inwieweit eine Straßenumbenennung in das Persönlichkeitsrecht eingreift, haben die Richter beim OVG ebenfalls ausführlich Stellung genommen: „Es gibt keinen greifbaren Anhaltspunkt für die Annahme, dem Anlieger der Straße einen rechtlichen Schutz seiner Interessen in Bezug auf den Straßennamen als
    Bestandteil seiner Adresse zu gewähren.“ Weiter heißt es: „Das Interesse der Anlieger, die bisherige Adresse zu behalten und von den Kosten und Lasten einer Änderung verschont zu bleiben, genießt keinen rechtlichen Schutz. Die
    jeweilige Adresse ist ein bloßer Reflex des Straßennamens, aber kein durch die
    Rechtspflicht zur Benennung der Straße begründetes Recht.“ Es folgt der entscheidende Satz: „Ebenso wenig wird durch die Umbenennung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.“

    Schließlich heißt es in o.g. Urteilsspruch, der rechtsgültig ist: „Die Kammer hält an ihrer ständigen Rechtssprechung fest, nach der Anwohner einer Straße, die sich gegen
    deren Umbenennung wenden, grundsätzlich nicht klagebefugt sind. Denn die betreffenden Vorschriften vermitteln auch Anliegern einer von einer Umbenennung betroffenen Straße keine subjektiven Rechte. § 5 Abs. 1 Satz 1 Berliner Straßengesetz bestimmt, dass die öffentlichen Straßen zu benennen sind, sobald es im öffentlichen Interesse liegt. Diese Vorschrift gilt auch für die Umbenennung von Straßen. Die
    Benennung der Straße ist ebenso wie die Umbenennung ein adressatloser Verwaltungsakt.“

    Hieraus können Sie erkennen, dass eine Bürgerbeteiligung im Vorfeld vom Gesetzgeber
    gar nicht vorgesehen ist, weil eine Benennung im Interesse eines Bezirks bzw. der Stadt Berlin erfolgen soll. Demnach wären alle Bürgerinnen und Bürger des Bezirks bzw. der Einheitsgemeinde Berlin zu befragen – ein logistischer Aufwand, den niemand leisten kann. Alle anderen Berliner Bezirke machen deshalb auch keine Bürgerbeteiligung sondern beschließen die Namensvorschläge im Einvernehmen.

    In Treptow-Köpenick hat sich die Kultur eingebürgert, vor Beschlussfassung die
    jeweiligen Namensvorschläge im zuständigen Fachausschuss zu beraten, um Bürgern
    die Möglichkeit zu geben, ihre Meinung zu sagen oder alternative Vorschläge zu machen.
    Somit ist unser Bezirk der mit Abstand bürgerfreundlichste in dieser Angelegenheit.
    Die BVV hat eben nicht erst beschlossen und dann die Bürger informiert sondern im Gegenteil den Antrag in den Ausschuss für Bildung und Bürgerdienste überwiesen, wo dieser beraten werden wird.

    Sie werden sicher verstehen, dass es nicht um das Ob einer Umbenennung sondern nur um das Wie gehen kann. Es steht Ihnen frei, z.B. Vorschläge von weiblichen Pionieren der Fluggeschichte zu machen, die für eine Benennung geeignet sind und deren Namen noch keine Verwendung in Berlin gefunden haben.

    Zudem bitte ich Sie, sich doch einmal eingehend mit der Geschichte der Straßennamen
    im Bezirk zu befassen. Sie werden Hunderte finden, die im Laufe der Jahre umbenannt
    worden sind. So hießen z.B. die heutige Regattastraße bis 1935 und die Bölschestraße
    bis 1947 Friedrichstraße. Beides historisch gewachsene Straßen, denen – anders als
    von Ihnen befürchtet – mit der Umbenennung keinesfalls die Geschichte genommen
    wurde. Heute gibt es wohl niemanden mehr, der die jetzigen Bezeichnungen unpassend
    findet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan Förster

  2. Joachim Schmidt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    dem Schreiben von Herrn Drescher kann ich mich soweit anschließen. Vieles habe ich schon in anderen Beiträgen geäußert. Die AV Benennung ist in meinen Augen eine Handlungsempfehlung, aber kein Zwang, der auch schon gar nicht zeitlich definiert ist. Andere Bezirke verschwenden keinen Gedanken daran, ihre Schloßstraßen, Berliner Straßen, Bergstraßen etc. umzubenennen.
    Und es liegt in Händen der 12 Bezirke einen eigenen Umgang damit zu finden.
    Eine Ehrung von Minna Todenhagen und ihrer unbestreitbaren Verdienste ist für Demokraten unstrittig, aber als Straßenname diskutabel wenn es um eine bereits benannte Straße geht.
    Übrigens gibt es die Weststraße, in der Minna Todenhagen wohnte, auch doppelt in Berlin und müßte nach Meinung der Antragsteller dann doch ebenso umbenannt werden. Nahe des U-Bahnhofs Scharnweberstraße in Reinickendorf findet sich im Stadtplan eine weitere Weststraße… aber wer bestimmt nun hier welche bleiben darf?

    Mit freundlichen Grüßen
    Joachim Schmidt

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