Wer bestimmt welche Waldstraße in Berlin bleibt?
Sehr geehrte BVV Mitglieder,
im Berliner Straßengesetz steht: „Wiederholungen von Straßen sind im Laufe der Zeit durch Umbenennungen zu beseitigen“
Ihre Interpretation, sie hätten diese Aufgabe auch in Bezug auf die Waldstraße in Berlin – Johannisthal durchzusetzen, ohne vorher einige wichtige Dinge zu prüfen ist falsch.
Wer entscheidet eigentlich welche der vielen Waldstraßen in Berlin Ihren Namen behalten kann. Welche Gesichtspunkte werden dabei berücksichtigt?
Wie ist das gesetzlich geregelt?
Wenn wir Pech haben gibt es irgendwann gar keine Waldstraße in Berlin, da ja die BVV´s untereinander anscheinend nicht miteinander kommunizieren.
Die Waldstraße in Johannisthal ist zwar nicht die älteste, dafür aber die historisch bedeutsamste Waldstraße in Berlin und zumindest wir, die Bewohner wissen dies zu würdigen.
Wie ja auch sie durch den Brief des Heimatmuseums Treptow erfahren haben sollten, gibt es im Jahr 2009 eine Jubiläumsveranstaltung zum 100. Eröffnungstag des 1. deutschen Motorflugplatzes Johannisthal. Dieser war nur über die Waldstraße und die Engelhardtstraße zu erreichen. Also ein weiterer Grund diese Straße nicht 2008 in Minna-Todenhagen-Strasse um zu benennen.
Sein sie versichert, wir werden nicht´s unversucht lassen die Umbennung der Johannisthaler Waldstraße zu verhindern.
Ich fordere Sie hiermit auf den Antrag für die Umbenennung der Waldstraße zurück zu nehmen.
Die dadurch frei werdenden Kapazitäten können Sie dann auf andere Projekte lenken, davon gibt es sicherlich genug. Eins davon greife ich jedoch schon einmal auf und bringe es auf dieser Seite unter, obwohl ich glaube sie sind es wert einen eigenen Bereich zu bekommen.
Landschaftspark Johannisthal (ehemaliger Flugplatz)
Hier gibt es so viele Misstände, ich möchte zunächst nur einen aufgreifen, den Holzsteg.
550.000 Euro hat dieser Holzsteg gekostet als er vor 5 Jahren gebaut wurde, kurze Zeit darauf musste er gesperrt werden, da er schon marode war.
(Soll ich hier schreiben was mir schon damals Baufachleute gesagt haben, zu der Lebenserwartung dieses Steges? Lieber nicht.)
In einem Artikel des Tagesspiegel vom 08.06.2008 lese ich, dass die Reparaturarbeiten für den gesamten Park mit 1,2 Millionen Euro veranschlagt wurden, Geld das wir, die Bürger bezahlen müssen, denn die ausführenden Firmen sollen gepfuscht haben. In allen Fällen jedoch, in denen etwas schiefgelaufen ist, sieht die Senatsverwaltung laut Bericht keine Möglichkeit mehr, die Mängel auf Kosten der Firmen beseitigen zu lassen. Die Gewährleistungsfristen seien abgelaufen oder die Unternehmen insolvent.
Das sieht mir wieder mal nach dem Grundübel in der Auftrags-Vergabepraxis des Berliner Senats aus.
Der billigste Anbieter hat den Auftrag bekommen und nicht der „günstigste“, nicht ein Unternehmen welches seine Angebote mit den erforderlichen Werten kalkuliert, sondern der Billigste. Das diese Betriebe keine Rücklagen bilden können, vielleicht nicht einmal Versichert sind und bei etwaigen Gewährleistungsforderungen lieber in die Insolvenz gehen ist doch absehbar.
Aber was ist mit dem verantwortlichen Architekten?
Sie haften 30 Jahre für Ihre Planung.
Bevor Sie unser Geld verschwenden prüfen Sie doch bitte zunächst ob es nicht Planungsfehler waren und nicht oder nicht nur Ausführungsfehler der Firmen.