Gesetz zur Umbennung von Straßen mit Doppelnamen
Gibt es ein Gesetz zur Umbennung von Straßen die Namen tragen, die in dem gleichen Verwaltungsbereich mehrfach vorkommen?
Ich habe im Internet recherchiert konnte aber kein solches Gesetz finden.
Es gibt Gemeinden die es sich auf Ihre Fahnen geschrieben haben solche Straßen umzubenennen, keine dieser Gemeinden beruft sich aber auf ein Gesetz, im Gegenteil, in Brandenburg wird explizit darauf hingewiesen, dass es ein solches Gesetz nicht gibt.
Vielleicht helfen mir ja die Abgeordneten der BVV weiter und schreiben hier mal rein auf welche gesetzliche Grundlage sich der Wunsch zur Umbenennung solcher Straßen bezieht.
Was so ein Gesetz oder vielleicht auch nur ein Beschluss mit unserer Waldstrasse zu tun hat muss sich dann noch zeigen.
Es gibt 14 Waldstrassen in Berlin.
Jede dieser Straßen liegt in einem anderen Postleitzahlbereich.
Es gibt somit also überhaupt keine Verwechslungsgefahr.
A. Georgiu
Montag, 21. Juli 2008 um 00:41
Guten Abend,
die gesetzliche Grundlage sind in diesem Fall die Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (kurz: AV Benennung) in der aktuell gültigen Fassung vom 29.11.2005.
Hier heißt es unter 2.2.1 wortwörtlich: „Wiederholungen von Straßennamen sind im Laufe der Zeit durch Umbenennungen zu beseitigen.“
Zudem wird darauf verwiesen, dass Frauen verstärkt Berücksichtigung finden sollen.
Die entsprechende Fassung ist auch unter folgendem Link nachzulesen:
http://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/berlin/strwgav_ges.htm
Ähnliche gesetzliche Grundlagen gibt es in den meisten Bundesländern. Aktuell finden z.B. in Sachsen-Anhalt gerade großflächige Umbenennungen aufgrund von Kommunalreformen
statt. Wenn sich fünf Dörfer zu einer Gemeinde
zusammenschließen und jede eine Dorfstraße hat,
müssen vier davon einen neuen Namen erhalten.
Dies wird dort im Gemeinderat beschlossen.
Ähnlich ist es in Berlin: Die bestehenden Straßennamen stammen aus einer Zeit, als die
Dörfer und Städte noch selbstständig waren.
Mit der Wiedervereinigung der Stadt und auch
der Bezirksfusion im Jahr 2001 sind jedoch
zunehmend Probleme mit gleichlautenden Straßennamen aufgetreten.
So fordern Rettungsdienste, die Post oder
auch die Taxiinnung seit Jahren die Beseitigung der irreführenden Doppelnamen. Wenn ein Rettungshubschrauber im Notfall in die falsche
Waldstraße fliegt, weil der Anrufer in der Aufregung nicht die genaue Postleitzahl oder den richtigen Ortsteil genannt hat, kann dies
fatale Folgen haben. So geschehen jüngst mit einer doppelt vorhandenen Bezeichnung in Müggelheim.
Zudem sind gerade für Ortsfremde in einer großen Stadt wie Berlin gleichlautende Bezeichnungen eine Zumutung. Aber auch im
eigenen Bezirk kommt es zu Verwechslungen.
So liegt das bezirkliche Tiefbauamt in der
Dahmestraße in Bohnsdorf. Eine Dahmestraße
gibt es aber auch in Grünau. Regelmäßig
gibt es Beschwerden von Einwohnern des Bezirks,
die das Tiefbauamt nicht finden konnten, weil
sie im falschen Ortsteil waren. Auch hier
wird es in Kürze eine Änderung geben müssen,
weil der Zustand dauerhaft nicht tragbar ist.
Derartige Beseitigungen von Doppelnamen hat es im Bezirk auch schon gegeben. Erwähnt sei hier
nur die Umbenennung der Grünauer Straße in
Niederschöneweide (hatten wir 4 x im Bezirk)
in Michael-Brückner-Straße.
Es ist emotional nachzuvollziehen, dass die
Bewohnerinnen und Bewohner einer Straße besonders an ihrem Namen hängen. Ohne,
dass es arrogant gemeint ist, sei aber
darauf hingewiesen, dass eine Benennung
im bezirklichen Interesse oder gar im
Interesse Berlins erfolgt. D.h. entscheidend
ist nicht, ob es einen direkten Bezug zur
Straße selbst gibt sondern ob die Ehrung
im bezirklichen Interesse liegt.
Ich denke, bei Minna Todenhagen ist unstrittig,
dass ihre Verdienste sowohl eine Ehrung im Interesse Johannisthals, Treptow-Köpenicks
und Berlins rechtfertigen.
Demzufolge ist auch eine Beteiligung der
Bewohnerinnen und Bewohner an einer Namensfindung rechtlich nicht vorgesehen.
Dies teilt die Staatssekretärin Krautzberger
auch der Abgeordneten Claudia Hämmerling
(Bündnis 90/Grüne) in ihrer Anfrage mit der
Drucksache 15 / 12 172 (abrufbar über die
Seiten des Abgeordnetenhauses) mit. Hier
heißt es:
„Die Beteiligung anderer Stellen bei Straßenbenennungen ist nicht obligatorisch, betroffene Anlieger sind über Umbenennungen und Änderung der Schreibweise in geeigneter Weise (nach Beschlussfassung) zu informieren.“
Auch dieser Hinweis ist von mir nicht belehrend gemeint sondern soll nur den Sachverhalt der gültigen Rechtslage darstellen.
Unabhängig davon ist die rege Diskussion hier
und der engagierte Meinungsaustausch nur zu
begrüßen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Förster
Bezirksverordneter